Freisings Herrschaft an der Isen
Die fürstbischöflich-freisingische Herrschaft Burgrain

Die Namen der Ortschaften Isen und Burgrain (heute Gemeinde Isen, Landkreis Erding) werden zum ersten Mal in den Traditionsbüchern des Bistums Freising genannt. Traditionsbücher waren im Mittelalter Zusammenstellungen, die es hauptsächlich bei Bistümern und Klöstern gab. Sie hielten vor allem fest, wo dem Bistum oder dem Kloster Grundbesitz und Zubehör geschenkt worden war (lat. tradere: übergeben), und welche Tauschgeschäfte das Bistum beziehungsweise Kloster getätigt hatte. Im Freisinger Traditionsbuch wird der Ort Isen erstmals bei einer Notiz genannt, die sich wohl auf die Jahre 748 bis 760 bezieht; der Ort Burgrain wird erstmals 811 erwähnt. Doch während es keine Seltenheit ist, dass Orte im Gebiet des ehemaligen Bistums Freising zum ersten Mal in den Freisinger Traditionsbüchern erwähnt werden (und sich, wenn sie Ortsjubiläen feiern, auf diese Erstnennungen beziehen), entstand um Isen und Burgrain herum im Laufe des Mittelalters ein Gebiet, in dem der Freisinger Bischof auch Fürst und Landesherr war: die Herrschaft Burgrain, die neben der Stadt Freising, der Grafschaft Ismaning und der Grafschaft Werdenfels einer der vier Bestandteile des Hochstifts Freising, also des reichsunmittelbaren Herrschaftsbereichs des Freisinger Fürstbischofs, war.
Die Herrschaft Burgrain war klein. Sie lag am Oberlauf der Isen und maß in Nord- Süd-Richtung in etwa bloß zehn Kilometer, in Ost-West-Richtung sogar nur fünf. Sie war zudem geographisch eine Exklave, das heißt, sie war nicht mit dem übrigen Hochstiftsgebiet verbunden, sondern rundherum vom „Ausland“ umgeben: im Norden und Westen vom Herzogtum Bayern, im Süden und Osten von der Grafschaft Haag, einem ebenfalls eher kleinen Territorium mit dem Hauptort Haag (in Oberbayern), das in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts auf die bayerischen Wittelsbacher überging. Dass der Freisinger Fürstbischof in diesem Gebiet schließlich die Landesherrschaft gewinnen konnte, hatte eine wichtige Voraussetzung: Der Freisinger Bischof besaß hier schon seit dem frühen Mittelalter Grundbesitz, der dem Bistum Freising vor allem von frommen Personen geschenkt wurde. Zudem gab es schon seit dem 8. Jahrhundert in dem Ort Isen ein Kloster, das dem hl. Zeno geweiht war und das in einer sehr engen Beziehung zum Freisinger Bischof stand. Man spricht von einem bischöflichen „Eigenkloster“, weil es gewissermaßen unter der Verfügungsgewalt des Bischofs stand. Das hatte auch Auswirkungen auf die Position des Bischofs im Raum um Isen herum: Denn das Kloster St. Zeno hatte auch selbst Grundbesitz in dieser Gegend. Wohl im 11. Jahrhundert wurde das Kloster in ein Stift umgewandelt, das heißt, es gab hier nun keine Mönche mehr, sondern es waren nun Weltgeistliche, die hier in einer Gemeinschaft zusammenlebten. Bedeutsam für die Entstehung der Landesherrschaft des Bischofs im Raum um Isen war ein Vertrag, den der Freisinger Bischof Emicho im Jahr 1284 mit dem niederbayerischen Herzog Heinrich XIII. abschloss. In diesem Vertrag übertrug der Bischof dem Herzog die Lehen der Freisinger Kirche, die bisher die ausgestorbenen Grafen von Moosburg innegehabt hatten, an den niederbayerischen Herzog, behielt sich aber ausdrücklich die Vogtei (ein Schutzverhältnis) über das Stift Isen vor, die die Moosburger Grafen ebenfalls innegehabt hatten. Diese Festschreibung trug wohl dazu bei, dass sich der Freisinger Fürstbischof im Raum um Isen als Landesherr durchsetzen konnte.
Verwaltet wurde die Herrschaft Burgrain vom namengebenden Ort Burgrain aus. Hier in der Burg saßen die Bediensteten der Bischöfe, die seit dem späten Mittelalter die Bezeichnung „Pfleger“ trugen. Sie waren die örtlichen Vertreter des Fürstbischofs. Für die Ausübung der Gerichtsbarkeit gab es zeitweise einen eigenen Richter, zur Einziehung der landesherrlichen Einkünfte einen „Kastner“. Neben den Dörfern in der Herrschaft Burgrain entwickelte sich der Ort Isen im späten Mittelalter zum Markt. Die Bürgergemeinde in Isen hatte also eine gewisse, wenn auch nur beschränkte Selbstverwaltung, einen äußeren und einen inneren Rat und einen Kammerer (Bürgermeister). Über das Ausmaß der Befugnisse der Marktgemeinde kam es in der Frühen Neuzeit wiederholt zu Konflikten mit dem fürstbischöflichen Pfleger in Burgrain. Ebenfalls konfliktträchtig war das Verhältnis zwischen dem Stift Isen und dem Burgrainer Pfleger, es ging hier unter anderem um die Gerichtsbarkeit über die bäuerlichen Hintersassen des Stifts.
Wie es für kleinräumige politische Landschaften typisch war, gab es auch Konflikte mit den benachbarten Territorien. Wiederholt gab es Streitigkeiten mit Bayern und Haag darüber, wo die Grenzen der Herrschaft Burgrain verliefen. Die Grenzräume zu den Nachbarterritorien wurden im Westen, Süden und Osten durch Wälder gebildet, und es gab hier unterschiedliche Vorstellungen darüber, wo die Grenzen verliefen. Außerdem waren einzelne hoheitliche Rechte in Burgrain, zum Beispiel die hohe Gerichtsbarkeit, zwischen Freising und Bayern umstritten. Bayern ging sogar so weit, ganz grundsätzlich die Landesherrschaft des Fürstbischofs in diesem Gebiet in Frage zu stellen. Man praktizierte eine eigentümliche Form einer aufgeteilten Vollstreckung von Todesstrafen: Wenn das burgrainische Gericht einen Untertanen zum Tod durch den Strang verurteilte, musste man ihn zur Hinrichtung an Bayern überstellen. Hinrichtungen durch das Schwert dagegen fanden in der Herrschaft Burgrain selbst statt. Erst im 18. Jahrhundert einigte man sich mit Bayern darauf, dass in der Herrschaft Burgrain ein eigener Galgen errichtet wurde.
Durch die Säkularisation 1803 kam die Herrschaft Burgrain an Bayern. Es scheint aber zumindest Anzeichen dafür zu geben, dass sich in diesem Gebiet ein auf die ehemalige Herrschaft Burgrain bezogenes regionales Selbstverständnis erhalten hat. Als der Pfarrer Ludwig Heilmaier, ein gebürtiger Isener, 1911 sein Werk über die Herrschaft Burgrain herausbrachte, widmete er es „seinen Landsleuten im oberen Isentale“, und erklärte im Vorwort sein Ziel, mit diesem Buch seinerseits „die Anhänglichkeit an die ländliche Heimat zu befestigen“. Im Mai und Juni 2011 nutzte Isen die 1200-jährige Wiederkehr der erstmaligen Nennung des Ortes Burgrain 811, um ein Festprogramm „1200 Jahre Burgrain“ zu veranstalten. In diesem Rahmen wurde vom Arbeitskreis für Heimatpflege und Kultur des Marktes Isen eine Jubiläumsschrift herausgegeben, deren Titel „Der Mohr zwischen Schimmel und Rauten“ auf die unter dem Freisinger Mohren stehende und zwischen dem Schimmel der Grafschaft Haag und den bayerischen Rauten liegende Herrschaft Burgrain Bezug nimmt.

Dieser Artikel erschien im FINK-Magazin vom Juli/August 2012.
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