Im Einsatz für die Demokratie
Am 16. März 2014 sind Kommunalwahlen. Wer macht mit?

Wenn am 16. März 2014 in Bayern die Kommunalwahlen stattfinden, sind in der Großen Kreisstadt Freising rund 34.000 Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, ihre Stimmen abzugeben, um den Landrat, 40 Mitglieder des Stadtrates und 70 Mitglieder des Kreistages zu wählen. In Freising wahlberechtigt sind alle EU-Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und seit mindestens zwei Monaten in Freising gemeldet sind. In der Stadt Freising werden in insgesamt 60 Wahllokalen ca. 500 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz sein. Hierfür  sucht das Wahlamt der Stadt Freising immer Freiwillige – ein Ehrenamt, für das nicht nur Oberbürgermeister Tobias Eschenbacher und Assessorin Ingrid Hannemann-Heiter als Gemeindewahlleiterin eindringlich werben: „Lebendige Demokratie lebt von der Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger“, betont OB Eschenbacher.  „Ohne  ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer“, unterstreicht auch die Juristin Hannemann-Heiter, „wäre es nicht möglich, Wahlen durchzuführen.“ Ein Wahlehrenamt übernehmen zu können, sei  daher „für alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger eine ehrenvolle Aufgabe“, formuliert es das Bayerische Staatsministerium des Innern. Möglichst viele Bürgerinnen und Bürger sind also aufgerufen, als Wahlhelfer mitzuwirken. „Wahlen sind ein wichtiger Bestandteil unserer Demokratie. Um Wahlen zu organisieren, durchzuführen und die Ergebnisse zu ermitteln, braucht es viele freiwillige Helferinnen und Helfer“, sagt Michael Eberwein (unser Bild), Leiter des Bürgerbüros und Organisator der Wahlen bei der Stadt Freising. Ihren ganz persönlichen Beitrag leisten können alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger mit deutscher, aber auch sonstiger EU-Staatsbürgerschaft – und eine Aufwandsentschädigung, das sogenannte „Erfrischungsgeld“, gibt’s obendrein.

Wie ein Blick hinter die Kulissen

In den Wahllokalen unterstützen und überwachen die Wahlhelferinnen und -helfer am Wahltag die Stimmabgabe und sorgen für einen reibungslosen Ablauf. Nach der Wahl ermitteln sie durch Auszählung das Wahlergebnis im jeweiligen Wahlbezirk. Wer die Chance zu einem solchen „Blick hinter die Kulissen“ lebendiger Demokratie nutzen will, kann sich beim Wahlamt melden. Voraussetzungen sind die deutsche bzw. eine andere EU-Staatsangehörigkeit  und ein Mindestalter von 18 Jahren, Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

So läuft’s ab

Die Mitglieder der Wahlvorstände teilen sich den Dienst am Wahltag auf, so dass der zeitliche Aufwand für das Wahlehrenamt nur wenige Stunden beträgt: Die Tätigkeit im Wahllokal beginnt um 7.30 Uhr mit der Einrichtung des Wahlraumes. In der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr wird in Schichten mit mindestens jeweils drei Personen gearbeitet. Während der Wahlzeit prüfen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer jeweils die Wahlberechtigung des Wählers/der Wählerin, händigen den Stimmzettel aus und beaufsichtigen den Abstimmungsraum mit den  Wahlkabinen und der Wahlurne, damit die Wahl ordnungsgemäß und geheim stattfinden kann. Zum Abschluss wird jeweils noch die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis vermerkt. Gegen 18 Uhr, also zur Schließung des Wahllokals,  trifft sich das gesamte Team wieder, zählt die Stimmen aus und stellt das Wahlergebnis fest. Die Mitglieder der Briefwahlvorstände treffen sich erst um 16 Uhr des Wahltages in hierfür eingerichteten Briefwahllokalen, bereiten bis 18 Uhr die Auszählung der Stimmen vor und beginnen dann ebenfalls mit dem Auszählen und Feststellen des Ergebnisses.

Die Entschädigung

Für ihre Tätigkeit erhalten die engagierten Bürgerinnen und Bürger ein sogenanntes Erfrischungsgeld, das für die Kommunalwahlen 2014 erstmals auf 50 Euro für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhöht wurde. Für erfahrene Kräfte, die als Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher oder deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter  eingesetzt werden können, beträgt die Entschädigung sogar 70 Euro.

Interesse oder weitere Fragen? Das Wahlamt der Stadt Freising hilft gerne weiter!
Kontakt:
Stadtverwaltung Freising – Wahlamt
Marienplatz 1
85354 Freising
Tel: 0 81 61/54-4 33 00
Fax: 0 81 61/54-5 33 01
email: wahlamt@freising.de

Dieser Artikel erschien im FINK-Magazin vom Januar 2014.
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