Initiative fordert Unabhängigkeit Freisings
Neuer Bürgerentscheid 2015?

Nach dem Erfolg des Bürgerentscheides im vergangenen Jahr, der Moosach ihre alte „Freiheit“ wieder zu geben, steht Freising offenbar ein neues Bürgerbegehren bevor, bei dem es um die Freiheit für Freising gehen soll. Wie aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen verlautet, fühle man sich dazu auch durch den – nur knapp gescheiterten – Volksentscheid zur Unabhängigkeit Schottlands ermutigt. Wie Schottland kann ja auch Freising auf eine lange Tradition der staatlichen Selbständigkeit zurückblicken – wobei die Selbständigkeit Schottlands bereits 1707 endete, während die Freisings immerhin bis zur Mediatisierung 1803 währte.

Anliegen des Bürgerbegehrens soll die Wiederherstellung dieser Selbständigkeit – 210 Jahre nach der Annexion durch den bayerischen Staat – in den alten Grenzen des Hochstifts Freising sein, also beileibe nicht nur die Stadt Freising umfassen, sondern auch die alten Besitzungen etwa im Werdenfelser Land, in der Gegend um Isen/Burgrain, das östliche Isarufer bis Ismaning und Unterföhring, aber auch weiter entfernt liegende wie Waidhofen in Niederösterreich, Groß-Enzersdorf bei Wien oder Skofja Loka in Slowenien. Das Freisingische Staatsgebiet würde damit auch äußerste attraktive Wintersport- und Urlaubsgegenden umfassen, Freisinger könnten also „im eigenen Land“ Urlaub machen. Viel wichtiger erscheint den Initiatoren freilich, endlich aus der Nähe zum Großflughafen wirklich Kapital schlagen zu können, nämlich durch die Erhebung einer Art Maut für die Überflugrechte über Freisinger Staatsgebiet. Historisch Bewusste sehen darin so etwas wie eine Wiederherstellung der Mautrechte der Freisinger Fürstbischöfe für die Überquerung der Isar, die bis 1158 bestanden. Denkbar sei auch eine Maut für die durch das Isental geplante A94, was eine Entschädigung für die dort ansässige Bevölkerung bedeuten würde.

Selbstverständlich, so versichern die Initiatoren, soll für dieses neu-alte Staatsgebilde eine moderne demokratische Grundordnung gelten. Das Amt des Fürstbischofs (für das es, wie man hört, bereits mehrere Anwärter gibt) soll zwar wiederhergestellt werden, jedoch rein repräsentative Funktion besitzen. Zur Wahl sollten alle Parteien und parteiähnlichen Vereinigungen zugelassen werden, die schon jetzt nur auf Stadtebene aktiv sind, die im bayerischen Landtag vertretenen Parteien etwa wären demnach ausgeschlossen. Wahlberechtigt werden selbstverständlich alle in Freising bzw. in den ehemals (und zukünftig!) Freisingischen Gebieten Geborenen sowie Zugezogene, die einen Einbürgerungstest erfolgreich absolviert haben. Der genaue Fragekanon ist noch nicht erarbeitet, es ist jedoch davon die Rede, dass dieser Test sowohl Sprach- als auch Geschichtskenntnisse umfassen wird (etwa: Ist Korbinian a) ein Bischof, b) ein Bier, c) eine Apfelsorte?). Derselbe Personenkreis wird auch zum Bürgerbegehren aufgerufen werden, der dem Vernehmen nach für den 1.4.2015 geplant ist.

Die Initiatoren weisen darauf hin, dass die Freisingischen Bürgerrechte (und zunächst eben die Teilnahme am Bürgerbegehren) allen Menschen offen stehen, die mit dem Einbürgerungstest ihr Interesse an Freising bekunden – unabhängig von Herkunft, Hautfarbe und Religion. Bereits der „Freisinger Mohr“ – der sich mit Sicherheit auch im Staatswappen wiederfinden werde – weise auf die traditionelle Weltoffenheit und Integrationsbereitschaft Freisings hin.

Einen ersten Schritt in Richtung Selbständigkeit sehen Beobachter in der probeweisen Einführung einer eigenen Währung (des „Bärlings“), womit das alte Münzrecht Freisings wiederbelebt worden ist. Beobachtern ist auch aufgefallen, dass der „Fink“ bereits seit längerem eingehend über die historische Bedeutung Freisings berichtet und damit im Vorfeld eines solches Bürgerbegehrens möglicherweise bewusstseinsbildend tätig ist.

Der Regierungssitz soll selbstverständlich wieder auf den Freisinger Domberg verlegt werden. Dem Vernehmen nach sind derartige Überlegungen auch der Grund, weshalb sich die Leitung der Erzdiözese München und Freising so zögerlich zu den Plänen einer Neugestaltung des Dombergs äußert. Denn durch die Unabhängigkeit Freisings entstünde die im bayerischen Konkordat nicht vorgesehene Situation, dass ein Bistum Staatsgrenzen überschreitet.

Nicht ganz ernst gemeint ist natürlich dieser „Faschingsbeitrag“. Ein Bürgerbegehren findet am 1. April 2015 natürlich nicht statt… 

Dieser Artikel erschien im FINK-Magazin vom Februar 2015.
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